Pressemitteilung | 14.11.2024

Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Der Bundestagsabgeordnete Daniel Schneider ist sich mit einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten einig, dass sich die Versorgungslage für ungewollt Schwangere wesentlich verbessern muss. Diese Gruppe hat heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. 

Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen. Hinzukommt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert und der Zugang zu niederschwelliger Beratung für Schwangere wesentlich verbessert werden soll. 

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete Daniel Schneider: „Der Schutz des ungeborenen Lebens ist in der Verfassung verankert. Ein erschwerter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erfüllt dieses Ziel jedoch nicht. Im Gegenteil: Es führt nicht unbedingt zu weniger, sondern kann zu medizinisch unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen.“

Erst vor wenigen Monaten hat die sogenannte ELSA-Studie verdeutlicht, dass in Deutschland für ungewollt Schwangere in vielen Regionen eine schlechte Versorgungslage besteht. So hatten 60 Prozent der befragten Frauen in Deutschland Schwierigkeiten, sich ausreichend über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. Auch hatten 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten überhaupt einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Hinzu kommt, dass es jeder fünften Frau sogar schwerfiel, die anfallenden Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch tragen zu können. Die Lage droht zudem, sich weiter zu verschlechtern – die Zahl der Arztpraxen, OP-Zentren und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, hat sich in den vergangen 20 Jahren bereits halbiert. Viele Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Viele geben dabei an, dass die fortdauernde Verankerung im Strafgesetzbuch Teil der Entscheidung ist, sich in diesem Feld nicht zu betätigen.

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